Rechtsgebiete
Strafrecht
Von den ersten Stunden des Gewahrsams bis zu den Obergerichten — eine sorgfältige und entschlossene Verteidigung Ihrer Rechte.
Letzte rechtliche Prüfung: 11 Oktober 2026
Handelt es sich um einen Notfall?
Wurde eine Ihnen nahestehende Person in Gewahrsam genommen, hat sie vor und während der Vernehmung das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Rufen Sie uns sofort an.
Überblick
Strafrecht
Im Strafverfahren prägen die ersten Schritte oft den gesamten Verlauf. Der Zugang zu einem Anwalt während des Gewahrsams und der Vernehmung ist durch die Verfassung und die Strafprozessordnung garantiert. Fehler in diesem Stadium können später nur schwer behoben werden.
Als Verteidiger von Beschuldigten und Angeklagten führen wir die Verteidigung in jedem Stadium des Ermittlungs- und Hauptverfahrens. Mandanten, die durch eine Straftat geschädigt wurden, vertreten wir als Verletztenbeistand und Nebenklagevertreter. Wir prüfen sämtliche Beweise der Akte und legen die Verteidigungsstrategie gemeinsam mit unseren Mandanten fest.
Leistungsumfang
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Gewahrsam und Vernehmung
Anwesenheit als Verteidiger bei Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
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Haftbeschwerde
Beschwerden gegen Haftbefehle, Haftentlassungsanträge und Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle.
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Verteidigung im Hauptverfahren
Verteidigung vor den Straf- und Schwurgerichten.
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Vertretung von Verletzten
Vertretung Geschädigter bei Strafanzeige, Nebenklage und Entschädigung.
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Cyberkriminalität
Straftaten im Zusammenhang mit IT-Systemen, personenbezogenen Daten und dem Internet.
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Wirtschaftsstrafrecht
Betrug, Untreue, ungedeckte Schecks und Steuerstraftaten.
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Berufung und Revision
Rechtsmittel vor den regionalen Berufungsgerichten und dem Kassationshof.
So läuft das Verfahren ab
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01
Sofortiges Eingreifen
Bei Gewahrsam oder Vorladung zur Vernehmung schalten wir uns schnellstmöglich als Verteidiger ein.
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02
Akteneinsicht
Ermittlungsakte, Beweismittel und Zeugenaussagen werden eingehend geprüft.
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03
Verteidigungsstrategie
Die Verteidigungsstrategie wird anhand der Beweislage gemeinsam mit dem Mandanten festgelegt.
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04
Hauptverhandlung und Rechtsmittel
Wir nehmen die Verhandlungstermine wahr und legen gegebenenfalls Rechtsmittel ein.
Hilfreiche Unterlagen
Nutzen Sie diese Liste zur Vorbereitung auf das Erstgespräch. Ein Gespräch ist auch möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Maßgebliche Rechtsvorschriften
- Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 5237
- Strafprozessordnung Nr. 5271
- Gesetz über den Vollzug von Strafen und Sicherungsmaßnahmen Nr. 5275
Häufige Fragen
Hat eine Person in Gewahrsam das Recht auf einen Anwalt?
Ich wurde zur Vernehmung vorgeladen. Soll ich ohne Anwalt gehen?
Wie kann ein Haftbefehl angefochten werden?
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Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an einen Rechtsanwalt.
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