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Rechtsgebiete

Versicherungsrecht

Bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer helfen wir Ihnen, Ihre Rechte aus Police und Gesetz vollständig geltend zu machen.

Letzte rechtliche Prüfung: 11 Oktober 2026

Überblick

Versicherungsrecht

Zahlt ein Versicherer nach einem Verkehrsunfall, Brand oder einer Krankheit nicht oder nur teilweise, ist die richtige Reihenfolge der Schritte entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren. In vielen Streitigkeiten ist vor Klage oder Schiedsverfahren ein schriftlicher Antrag beim Versicherer erforderlich.

Wir prüfen Schadensakte, Gutachten und Versicherungsbedingungen, berechnen Ihren Anspruch und bewerten gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag beim Versicherer, die Versicherungsschiedskommission oder der Rechtsweg der geeignete Weg ist.

Leistungsumfang

  • Entschädigung nach Verkehrsunfällen

    Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden.

  • Merkantiler Minderwert

    Ersatz der Wertminderung eines Fahrzeugs nach einem Unfall.

  • Kaskostreitigkeiten

    Durchsetzung abgelehnter oder zu niedrig regulierter Kaskoschäden.

  • Versicherungsschiedskommission

    Vorbereitung von Schiedsanträgen und Vertretung im Schiedsverfahren.

  • Unterhaltsschaden

    Ansprüche Hinterbliebener wegen entgangenen Unterhalts nach tödlichen Unfällen.

  • Lebens- und Krankenversicherung

    Leistungsstreitigkeiten aus Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen.

  • Wohngebäude- und Betriebsversicherung

    Ansprüche bei Schäden durch Brand, Überschwemmung und Naturkatastrophen.

So läuft das Verfahren ab

  1. 01

    Prüfung der Schadensakte

    Unfallprotokoll, Gutachten, ärztliche Berichte und Versicherungsbedingungen werden geprüft.

  2. 02

    Antrag beim Versicherer

    Wo gesetzlich vorgesehen, wird ein schriftlicher, belegter Antrag beim Versicherer gestellt.

  3. 03

    Schiedsverfahren oder Klage

    Wird der Anspruch nicht erfüllt, wird die Versicherungsschiedskommission oder das Gericht angerufen.

  4. 04

    Beitreibung

    Die Entschädigung wird entsprechend der Entscheidung eingezogen.

Hilfreiche Unterlagen

Nutzen Sie diese Liste zur Vorbereitung auf das Erstgespräch. Ein Gespräch ist auch möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.

Maßgebliche Rechtsvorschriften

  • Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (Versicherungsrecht)
  • Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918
  • Versicherungsgesetz Nr. 5684

Häufige Fragen

Der Versicherer zahlt nicht. Kann ich direkt klagen?
Bei Ansprüchen aus der Kfz-Pflichtversicherung muss vor Klage oder Schiedsantrag ein schriftlicher Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Versicherer gestellt werden. Antwortet der Versicherer nicht innerhalb von fünfzehn Tagen oder lehnt er den Anspruch ganz oder teilweise ab, steht der Weg zu Gericht oder Schiedsverfahren offen.
Worin unterscheiden sich Versicherungsschiedskommission und Gericht?
Die Versicherungsschiedskommission entscheidet Streitigkeiten mit teilnehmenden Versicherern durch spezialisierte Schiedsrichter und in der Regel schneller als die Gerichte. Welcher Weg geeigneter ist, hängt von der Anspruchshöhe, der Beweislage und den Rechtsmittelmöglichkeiten ab.
Innerhalb welcher Frist muss ich Ansprüche nach einem Unfall geltend machen?
Ansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber zehn Jahre nach dem Unfall. Stellt das Ereignis zugleich eine Straftat dar, kann die strafrechtliche Verjährungsfrist gelten. Es empfiehlt sich, möglichst früh zu handeln, damit keine Beweise verloren gehen.

Anwälte in diesem Rechtsgebiet

Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an einen Rechtsanwalt.

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