In sechs Rechtsgebieten stehen wir unseren Mandanten bei Beratung, Prozessführung und Vollstreckung zur Seite.
Ein eigener Fahrplan für jedes Rechtsgebiet
Kein Rechtsproblem gleicht dem anderen. Deshalb behandeln wir jedes Mandat mit einem eigenen Plan — auf Grundlage der Gesetze, Fristen und aktuellen Praxis des jeweiligen Rechtsgebiets.
Wir begleiten Ausländerinnen und Ausländer, die in der Türkei leben, arbeiten oder investieren möchten, in jeder Phase — vom Antrag bis zum Rechtsbehelf.
Ob Gläubiger oder Schuldner — wir wahren Ihre Rechte rechtzeitig und mit den richtigen Mitteln innerhalb der kurzen Fristen des Vollstreckungsverfahrens.
Vollstreckung mit und ohne Titel
Wechsel- und Scheckvollstreckung
Widerspruch gegen Zahlungsbefehle
Aufhebung und Beseitigung von Widersprüchen
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Häufige Fragen
Ihre ersten Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns im Erstgespräch am häufigsten gestellt werden.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Nach Eingang Ihrer Anfrage rufen wir Sie an, um einen passenden Termin zu vereinbaren. Das Gespräch kann in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Video stattfinden. Wir hören uns den Sachverhalt an, sichten Ihre Unterlagen und erläutern Ihre Rechtslage und Optionen verständlich.
Wie wird das Anwaltshonorar festgelegt?
Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Aufwand des Mandats und darf die jährlich von der Union der Türkischen Rechtsanwaltskammern veröffentlichte Mindestgebührentabelle nicht unterschreiten. Honorar und voraussichtliche Kosten werden vor Beginn der Tätigkeit in einer schriftlichen Mandatsvereinbarung festgelegt.
Ich lebe im Ausland. Können Sie meine Angelegenheit ohne meine Anreise erledigen?
In den meisten Fällen ja. Mit einer Vollmacht, die beim türkischen Konsulat oder bei einem ausländischen Notar mit Apostille erteilt wurde, können wir viele Schritte für Sie erledigen. Gespräche führen wir per Video, Unterlagen erhalten wir über sichere Kanäle.
Bleiben meine Angaben vertraulich?
Ja. Anwältinnen und Anwälte sind verpflichtet, ihnen anvertraute Informationen als Berufsgeheimnis zu wahren. Über unsere Formulare übermittelte personenbezogene Daten werden zudem verschlüsselt gespeichert und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Welche Unterlagen sollte ich zum Gespräch mitbringen?
Hilfreich sind alle Ihnen zugestellten amtlichen Schriftstücke (mit Zustellumschlag) sowie ggf. Verträge, Korrespondenz und Zahlungsnachweise. Auf jeder Seite unserer Rechtsgebiete finden Sie eine spezifische Unterlagenliste. Ein Gespräch ist auch möglich, wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen.
Kontakt
Benötigen Sie Unterstützung in einer Rechtsangelegenheit?
Schildern Sie uns Ihre Situation — wir prüfen gemeinsam die möglichen Wege. Gespräche führen wir in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Video.